Patentanwälte in Grosbliederstroff und Colmar

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Technische Erfindungen - Patente

Eine technische Erfindung ist die Lösung mit den Mitteln der Technik eines technischen Problems. Sie kann in Frankreich mittels eines Patentes oder eines Gebrauchszertifikates geschützt werden.

Ein Patent umfaßt eine Beschreibung, die die Erfindung – gegebenenfalls mit Hilfe von Zeichnungen – darlegt, und Patentansprüche. Diese Patentansprüche stellen das Herzstück des Patentes dar: Sie bestimmen den beanspruchten Schutzumfang. Bevor man eine Patentanmeldung einreicht, ist es sinnvoll, eine Recherche zum Stand der Technik durchzuführen.
Der Patentschutz dauert maximal 20 Jahre, was voraussetzt, dass Jahresgebühren entrichtet werden. Ein Gebrauchszertifikat hat eine maximale Schutzdauer von lediglich 6 Jahren.

Um patentfähig zu sein, muss die Erfindung neu sein und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. DIE PATENTANMELDUNG MUSS DAHER VOR DER VERÖFFENTLICHUNG DER ERFINDUNG EINGEREICHT WERDEN !

Innerhalb eines Jahres nach der Einreichung der französischen Patentanmeldung kann der Schutz auf das Ausland erweitert werden. Diese Erweiterung kann durch Einreichung nationaler Patentanmeldungen oder regionaler Patentanmeldungen, wie einer europäischen Patentanmeldung, die nicht nur die Länder der Europäischen Union, sondern auch weitere Länder, wie die Schweiz, die Türkei und Norwegen abdeckt, erfolgen. Es ist auch möglich, eine internationale Patentanmeldung mit Schutzbeanspruchung in praktisch allen Ländern der Welt einzureichen. Am Ende der internationalen Phase wird die Patentanmeldung von den Patentämtern der ausgewählten Länder wie eine nationale oder regionale Patentanmeldung weiterbearbeitet. Entgegen einem weitverbreiteten Irrtum gibt es keine internationalen oder Weltpatente.

Wenn das Patent erteilt ist, hat der Patentinhaber ein Ausschließlichkeitsrecht, das ihm erlaubt, Dritten bestimmte Handlungen zu verbieten oder zu genehmigen.